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Sehr geehrte Damen und Herren,
die demographische Entwicklung in unserem Land schlägt sich immer intensiver als das Thema in unserem politischen Handeln und den damit verbundenen Herausforderungen nieder. Gerade wir in den neuen Bundesländern, mit weitestgehend ländlichen Strukturen, bekommen diese Entwicklung früher zu spüren, als die in den alten. Während wir einerseits in vielen Bereichen einen Fachkräftemangel in der Wirtschaft aufgrund fehlender junger Menschen zu beklagen haben, so fehlen auch überall im Pflege- und Sozialbereich qualifizierte Kräfte. So stellt sich am anderen Ende des Lebens damit verbunden die Pflege älterer Menschen als die große gesellschaftliche Debatte in unserem Land dar, denn nicht jeder hat Kinder, aber jeder hat Eltern. Deshalb ist dies ein durchaus sehr emotionales Thema, das in einer mobilen Welt, wo oftmals die eigenen Kinder gar nicht mehr in der Nachbarschaft wohnen, wie dies früher eher die Regel war. Jeder sollte sich daher mit diesem Problem einmal in der eigenen Familie beschäftigen. Dies ist weder in der Familie einfach, noch in der Gesellschaft, denn eine Patentlösung wird es nicht geben. Hier ist jeder von uns gefordert, denn jeder von uns wird kurz oder lang entweder selbst oder in seinem persönlichen Umfeld in eine solche Lage kommen, wo er sich damit auseinandersetzen muß. Daher gebührt den pflegenden Familienangehörigen und den professionellen Pflegekräften schon heute allergrößter Respekt und Anerkennung für den "harten Job", den sie erledigen.
Mit steigender Lebenserwartung steigt aber auch seit geraumer Zeit kontinuierlich die Zahl der Demenzkranken an, die von den bisherigen Regelungen der Pflegversicherung nur unzureichend erfasst und berücksichtigt wurden. Dieses Problem wird durch das diese Woche auf den Weg gebrachte PflegeneuausrichtsG angegangen.
Etwa 500.000 Demenzkranke werden von dem neuen Gesetz profitieren, das darüber hinaus ein Bündel an neuen Regelungen enthält, mit denen pflegende Angehörige und deren Familien besser unterstützt werden. Den Pflegebedürftigen soll ein Leben in Würde ermöglicht werden.
Pflegebedürftige sollen sich mit Angehörigen und Pflegediensten flexibler auf die Leistungen verständigen können, die sie wirklich benötigen. Hier können individuelle Leistungen vereinbart werden. Dazu werden Zeitkontingente eingeführt.
Die Situation für pflegende Angehörige wird dadurch verbessert, dass sie auch bei Inanspruchnahme von Leistungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege das Pflegegeld zur Hälfte erhalten. Denn auch in diesen Zeiträumen haben Angehörige finanzielle Belastungen, die damit ausgeglichen werden sollen.
Personen mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" in der Pflegestufe 0 erhalten 225 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen I und II werden die Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhöht: Statt 450 Euro sind das künftig 665 Euro an Sachleistungen in Pflegestufe I und 1.250 Euro statt 1.100 Euro in Pflegestufe II. Entscheidet sich der Pflegebedürftige für Pflegegeld, dann sind es 120 Euro in der Pflegestufe 0, 305 Euro in Pflegestufe I (bisher 235 Euro) und 525 Euro in Pflegestufe II (bisher 440 Euro). Weitere Erläuterungen finden sie auch im Anhang.
Schon jetzt ist allen Beteiligten klar, dass der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert werden muss. So soll ein Expertenbeirat eingerichtet werden, der unter dem Vorsitz des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, daran arbeiten wird. Der Beirat soll die inhaltlichen und technischen Fragen erörtern, die mit der Neudefinition zusammenhängen. An Stelle der heutigen primär verrichtungsbezogenen Beurteilung des Pflegebedürftigen soll stärker seine Selbständigkeit in den Mittelpunkt gerückt werden. Dies kommt damit insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zugute.
Nutzen Sie das verlängerte Mai-Wochenende
Ihr
Ulrich Petzold
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